Buchungs- und Terminrichtlinien

1. Geltungsbereich
Diese Buchungs- und Terminrichtlinien gelten für Terminvereinbarungen, Beratungen, Entwurfsleistungen und Tattoo-Termine in unserem Studio.

2. Terminbuchung
Ein Termin gilt erst dann als verbindlich reserviert, wenn die vereinbarte Anzahlung fristgerecht eingegangen ist.
Ohne fristgerechten Eingang der Anzahlung behalten wir uns vor, den Termin anderweitig zu vergeben.

3. Anzahlung
Für die verbindliche Reservierung eines Termins wird eine Anzahlung erhoben.
Die Höhe der Anzahlung richtet sich nach Größe, Aufwand und geplanter Dauer des Termins.

Die Anzahlung dient insbesondere:

- der verbindlichen Terminreservierung,
- dem Ausfallrisiko bei kurzfristigen Änderungen,
- dem organisatorischen Aufwand,
- sowie gegebenenfalls bereits erbrachten Vorleistungen wie Beratung und Entwurfsarbeit.

4. Anrechnung der Anzahlung
Die geleistete Anzahlung wird grundsätzlich auf den vereinbarten Tattoo-Termin angerechnet, sofern der Termin wie vereinbart stattfindet.

5. Terminverschiebung durch Kundinnen oder Kunden
Eine Terminverschiebung ist bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich.
In diesem Fall kann die geleistete Anzahlung auf einen Ersatztermin angerechnet werden.

Bei wiederholten Verschiebungen behalten wir uns vor, eine neue Anzahlung zu verlangen.

6. Absage durch Kundinnen oder Kunden
Bei einer Absage weniger als 48 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen kann die Anzahlung ganz oder teilweise einbehalten werden, soweit uns dadurch ein Ausfall, organisatorischer Aufwand oder bereits erbrachte Vorleistungen entstanden sind.

Der Kundin bzw. dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist.

7. Entwurfs- und Vorbereitungsleistungen
Beratung, Motiventwicklung, Entwurfsarbeit, Designanpassungen und sonstige kreative Vorleistungen sind eigenständige Leistungen.

Auch wenn es später nicht zur Durchführung des Tattoo-Termins kommt, kann die Anzahlung ganz oder teilweise zur Abgeltung bereits erbrachter Vorleistungen einbehalten werden, soweit entsprechender Aufwand entstanden ist.

8. Urheberrecht an Entwürfen
Sämtliche von uns erstellten Entwürfe, Zeichnungen und Designs bleiben geistiges Eigentum des Studios bzw. der tätowierenden Person, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Eine Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung, Verwendung durch Dritte oder Ausführung durch andere Studios ist ohne ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet.

9. Krankheit / Verhinderung
Bei krankheitsbedingter Verhinderung bitten wir um schnellstmögliche Mitteilung.
In begründeten Fällen kann nach unserer Entscheidung eine Umbuchung erfolgen. Wir behalten uns vor, einen Nachweis zu verlangen.

10. Verspätung
Bei erheblicher Verspätung kann der Termin – abhängig vom verbleibenden Zeitfenster – verkürzt, verschoben oder abgesagt werden.
Entsteht dadurch ein Ausfall oder Mehraufwand, kann die Anzahlung ganz oder teilweise einbehalten werden.

11. Absage oder Verschiebung durch das Studio
Muss ein Termin aus wichtigen Gründen durch das Studio verschoben oder abgesagt werden, wird die Anzahlung auf einen neuen Termin angerechnet oder auf Wunsch zurückerstattet, soweit keine bereits gesondert vergütungspflichtigen Vorleistungen betroffen sind.

12. Gesundheit und Mitwirkungspflichten
Die Kundin bzw. der Kunde ist verpflichtet, vor dem Termin alle für die Durchführung relevanten gesundheitlichen Umstände wahrheitsgemäß anzugeben.

Das Studio behält sich vor, Termine abzulehnen oder zu verschieben, wenn gesundheitliche, hygienische oder organisatorische Gründe entgegenstehen.

13. Kein Anspruch auf Durchführung bei fehlender Eignung
Bestehen Zweifel an der Durchführbarkeit, Hautbeschaffenheit, Motivumsetzbarkeit oder an einer tragfähigen Zusammenarbeit, behalten wir uns vor, die Durchführung abzulehnen. Bereits entstandene Vorleistungen können in diesem Fall entsprechend berücksichtigt werden.

14. Online-Buchungen / Widerruf
Bei online oder außerhalb des Studios geschlossenen Verträgen können Verbraucherinnen und Verbraucher gesetzliche Widerrufsrechte haben.
Soweit gesetzlich ein Widerrufsrecht besteht, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Beginnt auf ausdrücklichen Wunsch der Kundin bzw. des Kunden bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist eine Dienstleistung, insbesondere Beratung, Terminvorbereitung oder Entwurfsarbeit, kann im gesetzlich zulässigen Umfang Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen geschuldet sein.

15. Schlussbestimmung
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit dem keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.